Konditionen

Kosten und Vergütung für Gutachter und Sachverständige für Wärmepumpen

Vergütung für Sachverständige und Gutachter

Die Vergütung für Sachverständige und Gutachter legt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzt (JVEG). Sie setzt sich aus diesen Positionen zusammen:

• Honorar für die Aufnahme des Sachverhalts und Erstellung des Gutachtens
• Fahrtkostenersatz
• Entschädigung für Aufwand
• Ersatz für sonstige oder besondere Aufwendungen
• Umsatzsteuer

Der Ersatz von Aufwendungen kann die Kosten für notwendige Vertretungen oder Begleitpersonen, Kopien und Ausdrucke, die Überlassung elektronisch gespeicherter Daten, Aufwendungen für Hilfskräfte, Untersuchungen, verbrauchte Stoffe oder Werkzeuge und die Erstellung des Gutachtens umfassen.

Mündliches oder schriftliches Gutachten

In der Regel werden Gutachten schriftlich erstattet.

Wenn der Auftraggeber auf die schriftliche Ausführung des Sachverhalts verzichten kann, ist es möglich ein Gutachten mündlich zu erstatten. Dies findet im Rahmen des Vor-Ort-Termins statt. In diesem Fall entstehen keine Kosten für die schriftliche Dokumentation des Gutachtens.

Kostenschätzung vor dem Gutachten

Für die Erstattung eines Gutachtens erhalten Sie eine Kostenschätzung, aus der der voraussichtliche Aufwand nach Art, Umfang und Ausführung meiner Expertise hervorgeht. Ihre Anfrage senden Sie am einfachsten über das Kontaktformular.

Zahlung

Bevor der Sachverständige tätig werden kann, ist die Zahlung der Vergütung per Vorkasse erforderlich.