Konditionen
Vergütung für Gutachter und Sachverständige im Detail
Mündliches oder schriftliches Gutachten
In der Regel werden Gutachten schriftlich erstattet.
Wenn der Auftraggeber auf die schriftliche Ausführung des Sachverhalts verzichten kann, ist es möglich ein Gutachten mündlich – im Rahmen des Vor-Ort-Termins – zu erstatten. In diesem Fall entstehen keine Kosten für die schriftliche Dokumentation des Gutachtens.
Kostenschätzung
Für die Erstattung eines Gutachtens erhalten Sie von mir eine individuelle Kostenschätzung, aus der der voraussichtliche Aufwand nach Art, Umfang und Ausführung meiner Expertise hervorgeht. Ihre Anfrage senden Sie am einfachsten über das Kontaktformular.
Vergütung
Die Vergütung für Sachverständige und Gutachter orientiert sich am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzt (JVEG). Sie setzt sich aus diesen Positionen zusammen:
• Honorar für die Aufnahme des Sachverhalts und Erstellung des Gutachtens
• Fahrtkostenersatz
• Entschädigung für Aufwand
• Ersatz für sonstige oder besondere Aufwendungen
• Umsatzsteuer
Der Ersatz von Aufwendungen kann die Kosten für notwendige Vertretungen oder Begleitpersonen, Kopien und Ausdrucke, die Überlassung elektronisch gespeicherter Daten, Aufwendungen für Hilfskräfte, Untersuchungen, verbrauchte Stoffe oder Werkzeuge und die Erstellung des Gutachtens umfassen.
Zahlung
Bevor ich tätig werden kann, ist die Zahlung der Vergütung per Vorkasse erforderlich.